Informationen zur Startrechtskontrolle

Informationen zur Startrechtskontrolle

Das Technische Komitee (TK) für Orientierungslauf im Deutschen Turner-Bund (DTB) hat mit Schreiben vom 8. Februar den Ausrichter darüber informiert, dass er keine Startlizenzen zu kontrollieren braucht. Das TK hat den MTK Bad Harzburg vom Passus 2.6 des Ausrichtervertrags, den der DTB mit dem MTK geschlossen hat, entbunden. Für die Deutschen Meisterschaften und Bestenkämpfe am 16. Februar sowie den Bundesranglistenlauf am 17. Februar bestehen daher keine Startrechtskontrolle.

Anders sieht es für die Niedersächsischen Meisterschaften aus, die im Rahmen dieser Wettkämpfe gleichzeitig ausgetragen werden. Sowohl für die Landesmeisterschaften über die Mittel- (16. Februar) als auch über die Langdistanz (17. Februar), bleibt die Startrechtskontrolle unverändert bestehen. Darauf haben sowohl der Landesfachausschuss Orientierungslauf im Niedersächsischen Turner-Bund (NTB) als auch das NTB-Vizepräsidium für Leistungssport noch einmal hingewiesen. Welches Mitglied eines niedersächsischen Vereins also in die Wertung bei den Meisterschaften (17, E, 45) und Bestenkämpfen kommen will, muss im Besitz einer DTB-ID und einer gültigen Jahresmarke sein. Beide können auch jetzt noch kurzfristig über das Turnportal rechtzeitig beantragt werden.